Hausordnung für alle Bauhausbauten /
Liegenschaften der Stiftung Bauhaus Dessau
Das Bauhausgebäude ist weltweit eines der wichtigsten Denkmale des modernen Bauens und wurde aufgrund seines außergewöhnlichen Wertes im Jahr 1996 zusammen mit den Meisterhäusern in Dessau sowie den Bauhausbauten in Weimar in die Liste des Weltkulturerbes bei der UNESCO eingetragen. Die besondere Atmosphäre im Bauhaus begeistert noch heute und um das Erlebnis dieser besonderen Architektur auch späteren Generationen zu ermöglichen, sind Schutz und Erhaltung des Bauhausgebäudes so wichtig. Zu Beginn Ihres Besuches möchten wir Sie deshalb gerne mit der Hausordnung vertraut machen.
Zweck der Hausordnung
1 )
Die Hausordnung dient dazu, Ihnen den Besuch
oder die Arbeit in unseren Häusern so angenehm
wie möglich zu machen.
2 )
Die Hausordnung ist für alle Personen verbindlich, die sich in den oder auf dem Gelände der Liegenschaften der Stiftung Bauhaus Dessau aufhalten. Mit dem Betreten der Liegenschaften der Stiftung Bauhaus Dessau erkennen Sie unsere Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an.
Hausrecht
1 )
Die Stiftung Bauhaus Dessau, vertreten durch ihre Mitarbeiter, Servicepersonal und Gästeführer, übt das Hausrecht in den Gebäuden und auf den die Gebäude umgebenden Grundstücken der Stiftung Bauhaus Dessau aus. Ihre Aufgabe ist es unter anderem, darauf zu achten, dass die Hausordnung eingehalten wird. Den Anweisungen dieser Personengruppen ist daher unbedingte Folge zu leisten, da sie zum einen der Sicherheit der Besucher und der Ausstellungsstücke, aber auch der Sicherheit und Erhaltung der Gebäude und des Umfeldes dienen.
2 )
Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen diese Hausordnung oder erteilte Anweisungen kann die Stiftung Bauhaus Dessau das ihr zustehende Hausrecht ausüben und den betreffenden Personen den weiteren Aufenthalt in den Gebäuden und auf den sie umgebenden Grundstücken untersagen.
3 )
Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die Hausordnung oder des Nichtbefolgens der Weisungen kann die Stiftung Bauhaus Dessau ein Hausverbot erteilen, welches für alle Liegenschaften der Stiftung Bauhaus Dessau gilt.
4 )
Der Zutritt von Personen, die sich in einem erkennbar alkoholisierten oder berauschten Zustand befinden, die durch ihr Verhalten die historische Bausubstanz und die historische Einrichtung gefährden oder beschädigen oder die sich mit nachweisbar schädigender Absicht den Zugang zu den Liegenschaften der Stiftung Bauhaus Dessau verschaffen wollen, kann unter Hinweis auf das ihr zustehende Hausrecht von der Stiftung Bauhaus Dessau untersagt werden.
Die Stiftung behält sich in Fällen von Gefährdung und Beschädigung die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen vor.
5 )
Im Falle eines Verweises aus den Liegenschaften der Stiftung Bauhaus Dessau wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
Besucher
Wir freuen uns sehr über den Besuch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Kinder unter 10 Jahren dürfen die Ausstellungen nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer sonstigen erwachsenen Begleitperson betreten. Eltern oder sonstige erwachsene Begleitpersonen sind bei dem Besuch der Ausstellungen mit minderjährigen Kindern nicht von ihrer Aufsichtspflicht entbunden.
Das Bauhaus und die Meisterhäuser sind UNESCO-Weltkulturerbe; begegnen Sie den Gebäuden bitte mit Respekt und achten Sie alle Objekte sowie die baulichen Oberflächen. Das Bauhaus fungiert auch in der heutigen Zeit als Arbeitsstätte; bitte verhalten Sie sich rücksichtsvoll und nicht störend.
Eintrittspreise, Öffnungszeiten und Führungen
1 )
Die Eintrittspreise und Öffnungszeiten werden von der Stiftung Bauhaus Dessau festgelegt. Sie können im Besucherzentrum im Bauhausgebäude, am Tickettresen des Bauhaus Museums Dessau, auf der Website der Stiftung sowie über die App der Stiftung Bauhaus Dessau eingesehen werden.
2 )
Die gelösten Eintrittskarten besitzen ihre Gültigkeit je nach Art der damit verbundenen spezifischen Leistung. Detaillierte Informationen finden Sie in den einschlägigen Informationsmedien sowie im Besucherzentrum. Gleiches gilt für Gutscheine ab dem Zeitpunkt der Entwertung vor Ort.
3 )
Bei Überfüllung oder aus einem anderen Anlass können die Gebäude der Stiftung Bauhaus Dessau oder
die Ausstellungen ganz oder teilweise für Besucher gesperrt werden.
4 )
Private Gruppenführungen können nur nach rechtzeitiger Anmeldung organisiert bzw. sichergestellt und durchgeführt werden. Anmeldungen sind beim Besucherservice (Tel. +49-340-6508-251) oder über unsere Website möglich.
5 )
Wir weisen darauf hin, dass geführte Rundgänge durch die Bauhausbauten und alle Ausstellungsräume nur von autorisierten Mitarbeitern der Stiftung Bauhaus Dessau durchgeführt werden dürfen. Führungen durch Externe sind in den Häusern auch in den öffentlich zugänglichen Bereichen nicht gestattet.
Verhalten in den Häusern, Ausstellungsräumen und Außenbereichen
1 )
Um die Exponate nicht zu beschädigen, möchten wir Sie bitten, diese nicht zu berühren. Die Ausstellungsobjekte, bei denen Anfassen erwünscht ist, sind gekennzeichnet. In der unmittelbaren Nähe der Ausstellungsobjekte darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen herbeizuführen. Bitte schließen Sie alle Gegenstände, die eine Gefahr für die Ausstellungsobjekte darstellen könnten, insbesondere Rucksäcke, Taschen, Regenschirme sowie Jacken und Mäntel in die zur Verfügung gestellten Spinde ein oder geben Sie diese an der Garderobe ab.
2 )
Die Mitnahme von Tieren in die Gebäude ist nicht gestattet. Die vorhandenen Rasenflächen dienen als Liege- und Spielwiesen. Ein Missbrauch als Hundetoilette wird nicht geduldet. Entstandene Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen oder deren Beseitigung wird kostenpflichtig in Rechnung gestellt.
3 )
In den Gebäuden, Ausstellungsräumen und dem Bühnenraum im Bauhausgebäude ist die Mitnahme und der Verzehr von Speisen und Getränken nicht gestattet. Das Café und die Mensa im Bauhausgebäude sowie das Café im Bauhaus Museum bietet Ihnen aber ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken an.
4 )
Lehrer, Gruppenleiter und Erziehungsberechtigte bitten wir, auf das angemessene Verhalten der sich in ihrer Begleitung befindlichen Kinder und Jugendlichen zu achten und bei der Gruppe zu bleiben. Schulklassen dürfen nur als geschlossene Gruppe unter der Leitung und Aufsicht einer verantwortlichen Begleitperson die Ausstellungsräume besuchen. Kleine Kinder sind an der Hand zu führen. Kindern unter 10 Jahren kann der Besuch nur mit einer erwachsenen Begleitperson gestattet werden.
5 )
Die Stiftung Bauhaus Dessau, vertreten durch die anwesende Hausleitung, ist berechtigt, bei Diebstahlalarm sämtliche Ausgänge, außer dem Hauptausgang, zu schließen, um dort eine Kontrolle beim Auslass der Besucher vorzunehmen.
6 )
Das Wickeln in den Ausstellungsräumen ist nicht gestattet. Sie finden Wickelräume im Sockelgeschoss des Bauhausgebäudes sowie im Untergeschoss des Bauhaus Museums jeweils in den Räumen der barrierefreien Toiletten.
7 )
Die Benutzung von Skateboards, Inlineskates, Cityrollern u. ä. ist in den Gebäuden und auf dem gesamten Gelände der die Gebäude umgebenden Liegenschaften der Stiftung Bauhaus Dessau nicht gestattet.
8 )
Wir bitten Sie, alles zu unterlassen, was der Sicherheit und Ordnung in den Gebäuden und den entsprechenden Außenräumen abträglich ist. Sie haften für alle durch Ihr Verhalten entstandenen Schäden (siehe auch Abs. Fluchtpläne und Haftung).
Rauchverbot, Umgang mit offenem Feuer
1 )
In sämtlichen zu den Liegenschaften der Stiftung Bauhaus Dessau gehörenden Gebäuden herrscht absolutes Rauchverbot. Das Rauchen ist nur in den Außenbereichen erlaubt.
2 )
Die Stiftung Bauhaus Dessau untersagt in den Gebäuden und den sie unmittelbar umgebenden Bereichen den Umgang mit offenem Feuer.
Ablegen der Garderobe und des Gepäcks
Für das Ablegen Ihrer Kleidung und Taschen stehen Schließfächer oder die Garderobe zur Verfügung. Aus konservatorischen und sicherheitstechnischen Gründen kann das Betreten der Ausstellungsräume nicht mit sperrigen oder nassen Gegenständen, wie zum Beispiel Regenschirmen, Regenbekleidung, Jacken, Mäntel, Rucksäcken und Tragetaschen geduldet werden. Im Zweifel entscheidet das Servicepersonal. Eine Haftung seitens der Stiftung Bauhaus Dessau für Gegenstände in den Garderoben oder Schließfächern ist ausgeschlossen.
Der Verlust eines Schließfachschlüssels ist dem Aufsichtspersonal unverzüglich anzuzeigen.
Abstellen von Fahrrädern
Das Abstellen von Fahrrädern ist ausschließlich nur in den dafür vorgesehenen Fahrradständern oder in der Fahrradgarage am Bauhausgebäude erlaubt. In sämtlichen Gebäuden ist ein Abstellen von Fahrrädern nicht gestattet.
Abstellen von Kraftfahrzeugen
Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den dafür ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt.
Ausstellungen, Plakatierung
Die Nutzung von Treppenhäusern und Korridoren für Ausstellungen, Plakatierung u. ä. ist nur nach Rücksprache mit der Stiftung Bauhaus Dessau gestattet.
Fotografieren und Filmen
Das Fotografieren und Filmen in den Gebäuden und Ausstellungsräumen ist grundsätzlich nur zu privaten Zwecken und ohne den Einsatz von Blitzlichtgeräten und Stativ gestattet. Die Stiftung behält sich hierbei das Recht vor, bestimmte Sonderausstellungen davon auszuschließen. Weitere Auskünfte zur Film- und Fotogenehmigung erhalten Sie beim Besucherservice oder mit einer Anfrage über unsere Website.
Das Fotografieren und Filmen zu kommerziellen Zwecken oder im Rahmen aktueller Berichterstattung ist nur mit Genehmigung und nach Erteilung einer Foto- und Filmgenehmigung durch die Stiftung Bauhaus Dessau erlaubt. Zur Beantragung einer entsprechenden Genehmigung wenden Sie sich bitte über die Website an die Stiftung Bauhaus Dessau.
Fundgegenstände
Sollten Sie verlorene Gegenstände in einem unserer Häuser finden, bitten wir Sie, diese im Besucherzentrum im Bauhausgebäude oder am Tickettresen im Bauhaus Museum Dessau abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
Fluchtpläne und Haftung
1 )
In jedem Geschoss befinden sich Flucht- und Rettungspläne, welche für Sie bei dem Besuch in der jeweiligen Liegenschaft ersichtlich sind. Im Brandfall folgen Sie bitte den angegebenen Wegen oder den Anweisungen des Personals!
2 )
Die Stiftung Bauhaus Dessau übernimmt keine Haftung für:
- Sach und Personenschäden im Zusammenhang mit Touren, besuchten Bauhausbauten oder Ausstellungen.
- Sachschäden bei Einbruch in Schließfächer oder Diebstahl.
3 )
Jeder Gast ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
4 )
Mängel oder Schäden sind im Besucherzentrum des Bauhausgebäudes oder am Tickettresen des Bauhaus Museums Dessau zu melden.
Einmietungen / Workshops in den historischen Bauten
1 )
Bitte vermeiden Sie es, etwas an den historischen Oberflächen (Wände, Fußböden, Einbauten, Türen u. ä.) zu befestigen oder ohne Schutz anzulehnen. Jegliche Befestigungen an Wänden sollten über zum Teil vorhandene Hängesysteme erfolgen. Projektbezogene Eingriffe werden von der Stiftung erörtert und mit der Denkmalpflege abgestimmt.
2 )
Das Sitzen, Klettern, Legen oder Stellen auf die Heizkörper, deren Abdeckung oder auf Brüstungen und sonstigen Vorsprüngen ist nicht gestattet.
3 )
Der Schutz sämtlicher Fußböden muss gewährleistet sein. Sollte die Gefahr einer Beschädigung durch intensive Nutzung oder für Ausstellungen (auch temporär) zum Beispiel durch Ausstellungsarchitektur bestehen, sind die Böden mit einem luftdurchlässigen Textilbelag abzudecken. Eine Verklebung ist ausgeschlossen. An Tisch- oder Stuhlbeinen sowie Ausstellungsmöbeln sind bodenschonende Filzgleiter zu verwenden.
4 )
Die Fenster und Türen sind nur nach Einweisung und nur in der vorgesehenen Art und Weise zu nutzen (kein Verkeilen, kein Bekleben, kein Verstellen).
5 )
Sämtliche Flucht- und Rettungswege sind frei zu halten.
6 )
Alle Möbel, Objekte und Installationen sollten einen Wandabstand respektieren und keine harten Kanten aufweisen.
7 )
Die Nutzung der Balkone ist aus baurechtlichen Gründen ausgeschlossen.
8 )
In den Häusern, auf den Terrassen, Brüstungen und auf dem Gelände in unmittelbarer Nähe zu den Gebäuden ist das Kochen grundsätzlich nicht erlaubt, Ausnahmen müssen mit der Stiftung Bauhaus Dessau vereinbart werden. Essen und Trinken ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Bei der Verwendung von Ölen, Fetten oder anderen Materialien, die bleibende Spuren hinterlassen können, sind Schutzvorkehrungen zu treffen, die mit der Stiftung Bauhaus Dessau im Vorfeld abzustimmen sind. Es ist ein Mindestabstand von 2 m zum nächsten Gebäude einzuhalten.
9 )
Sollten Sie dennoch eine Beschädigung verursachen, möchten wir Sie bitten, diese unverzüglich einem unserer Mitarbeiter mitzuteilen. Nur dann ist die Stiftung in der Lage, den Schaden schnell zu beheben.
Datenschutz
Die Stiftung Bauhaus legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten sowie der Wahrung der Privatsphäre. Soweit Daten bei Ihrem Besuch erhoben, gespeichert oder verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen.
Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
Stiftung Bauhaus Dessau
vertreten durch die Direktorin / den Vorstand
Dr. Barbara Steiner
Gropiusallee 38
06846 Dessau-Roßlau
Tel.: +49-340-6508-300
E-Mail: direktorat@bauhaus-dessau.de
Den Datenschutzbeauftragten der Stiftung erreichen Sie bei Fragen unter:
E-Mail: datenschutz@bauhaus-dessau.de
Nachwort
Unkenntnis oder Unachtsamkeit sind eine besondere Gefährdung für die besondere Architektur, deren Wirkung bereits durch kleine Eingriffe oder Beschädigungen empfindlich gestört werden kann. Abgesehen von den Kosten, die durch erforderliche Reparaturen entstehen, ist es möglich, dass einige Materialien bei Verschleiß oder Zerstörung nicht ersetzt werden können, da sie nicht mehr produziert werden.