Bildrecherche – Bildanfragen und Bildrechte

Das Bildmaterial zu Projekten der Stiftung, zur Geschichte des Bauhauses mit seinen Werkstätten, dem Unterrichtsmodell, der Architektur, dem Leben am Bauhaus, zur Institutionsgeschichte und der Institutionsentwicklung wird von der Bildstelle der Stiftung Bauhaus Dessau verwaltet.

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Nutzungsbedingungen

Auszug aus den Leih- und Nutzungsbedingungen:
Grundsätzlich wird nur das einfache Nutzungsrecht zum Zweck der einmaligen Verwendung erteilt.
Die Weitergabe, Speicherung und Reproduktion des Materials bedarf eines separaten Vertrages mit der Stiftung Bauhaus Dessau.
Bei der Veröffentlichung ist der Nutzer zur Quellenangabe und Namensnennung verpflichtet. Diese wird von der Stiftung Bauhaus Dessau genau vorgegeben. Der Nutzer hat darauf zu achten, dass eine zweifelsfreie Zuordnung von Urheber- und Herkunftsvermerk zum veröffentlichten Bild erkennbar ist.
Von jeder Veröffentlichung erhält die Stiftung Bauhaus Dessau unaufgefordert und kostenfrei einen vollständigen Beleg für unsere Präsenzbibliothek.
Die Bearbeitung von Anfragen sowie die Nutzung von Bildern sind kosten- und gebührenpflichtig.
Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung der Stiftung Bauhaus Dessau. Für Medienkategorien, die nicht Bestandteil der Gebührenordnung der Stiftung Bauhaus Dessau sind, wird die „Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte“ (Bildhonorare) hinzugezogen.
Die Gebühren werden auf der Grundlage der Veröffentlichungsangaben kalkuliert. Die Rechnungstellung erfolgt nach erfolgter Kostenzusage des Nutzers und vor Verwendung des Materials.