Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Beherbergung im Ateliergebäude der Stiftung Bauhaus Dessau
(Stand Juni 2017)
Das Bauhaus in Dessau ist weltweit eines der wichtigsten Denkmale des modernen Bauens und wurde 1996 in die Liste des Weltkulturerbes bei der UNESCO eingetragen. Um das Erlebnis dieser besonderen Architektur auch späteren Generationen zu ermöglichen, sind Schutz und Erhaltung
des Bauhausgebäudes besonders wichtig. Bei der Nutzung des Gebäudes ist daher besondere Vorsicht erforderlich.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Beherbergungsverträge, die zwischen der Stiftung Bauhaus Dessau mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden.
2. Buchung
Mit der verbindlichen Buchung in Form der Buchungsbestätigung ist ein Be-herbergungsvertrag zustande gekommen. Diese Vereinbarung ist für beide Vertragspartner bindend. Nur bei Buchung und Bestätigung des reinszenier-ten Zimmers besteht ein Anspruch auf dieses Zimmer, ansonsten werden die Zimmer nach Verfügbarkeit angeboten. Der Gast erhält eine verbindliche Buchungsbestätigung per E-Mail, Post oder Fax.
3. Stornofristen
Bei einer Absage von 48 Stunden vor der Übernachtung gilt eine Stornoge-bühr i.H. von 50% des Übernachtungsentgeltes, bei Absage am Tag der
Anreise selber bzw. bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) i.H. von 80 % des Entgeltes als vereinbart.
Bei Gruppenbuchungen (ab 7 Personen) gelten abweichend die
nachfolgenden Stornierungsbedingungen:
- Bei einer Absage von 4 Wochen vorher, ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
- Bis 2 Wochen vorher ist eine Reduzierung der Personenanzahl um max. 30 % kostenfrei, bei einer grundsätzlichen Stornierung fallen i.H. von 50 % des Entgeltes an.
- Bei Absage ab 2 Wochen vor Anreise bzw. Nichterscheinen des Gastes (No Show)gelten i.H. von 80% des Entgeltes als vereinbart.
Die Stiftung Bauhaus Dessau ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, falls höhere Gewalt oder von der Stiftung Bauhaus Dessau nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Die Stiftung Bau-haus Dessau hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüg-lich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
4. Vorauszahlung des Übernachtungspreises
Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer, spätestens bei Anreise, im Voraus zu bezahlen. Eine nach-trägliche Rechnungsstellung kann nur in Ausnahme gewährt werden.
5. Steuern / Gebühren / Abgaben
Die geltenden Preise sind Bruttopreise. Die in Rechnung gestellte Leistung ist im Rahmen der Vermögensverwaltung eine nicht steuerbare Leistung der Stiftung Bauhaus Dessau.
6. Nutzungsmöglichkeiten und Zutritt reservierter Zimmer
Das Zimmer steht dem Gast ab 14.00 Uhr des Anreisetages,
sowie bis spätestens 10.30 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
7. Haftungsrisiken
Haftungsrisiken der Gäste für eingebrachte Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Ateliergebäudes hinterlassen werden, werden von der Stiftung Bauhaus Dessau nicht übernommen. Die Stiftung Bauhaus Dessau ist nicht Verwahrer der vom Gast ins Gästezimmer eingebrachten Gegenstände, gleich welcher Art diese auch sind, und haftet daher nicht für deren Schicksal, dies gilt insbesondere für sogenannte Wertgegenstände. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Ateliergebäude keine Aufbewahrungsmöglichkeit in einem Hotelsafe oder ähnlichen Sicherheitsbehältnissen bietet. Die Einbringung durch den Gast erfolgt daher auf dessen eigene Gefahr. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die Stiftung Bauhaus Dessau bewahrt die Sachen 3 Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
Soweit der Gast ein Stellplatz auf einem Parkplatz der Stiftung Bauhaus Dessau nutzt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht für die Stiftung Bauhaus Dessau keine Überwachungspflicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Stiftungsgrundstück abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet die Stiftung Bauhaus Dessau nicht, soweit die Stiftung Bauhaus Dessau, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Stiftungsgrundstücks gegenüber der Stiftung Bauhaus Dessau geltend gemacht werden.
8. Nichtrauchen im Ateliergebäude
Das Ateliergebäude der Stiftung Bauhaus Dessau ist ein Nichtrauchergäste-haus. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen im Haus als auch in den Zimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung behält sich die Stiftung Bauhaus Dessau das Recht vor, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers, einen Betrag in Höhe von mindestens 500 € zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Stiftung Bauhaus Dessau einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.
9. Haustiere
Die Mitnahme von Hunden und anderen Haustieren jeglicher Art in das
Ateliergebäude ist nicht gestattet. Für den Fall einer Zuwiderhandlung
behält sich die Stiftung Bauhaus Dessau das Recht vor, vom Gast als
Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers, einen Betrag in Höhe von mindestens 500 € zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Stiftung Bauhaus Dessau einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.
10. Besondere Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die unter Denkmalschutz stehenden Handläufe und Geländer sowie Brüstungen und Umwehrungen in den Treppenhäusern und auf den Balkonen nicht den anerkannten Regeln der Technik und nicht dem heutigen Stand der bauaufsichtlichen Bestimmungen entsprechen. Betreten und Benutzung können nur auf eigene Gefahr gestattet werden. Es besteht Absturzgefahr – insbesondere für Kinder – diese können z.B. durch die
Brüstung im Treppenhaus und den Balkonen hindurchfallen/ -krabbeln.
Die Balkontüren sind stets verschossen zu halten!
Bei Verlust des Schlüssels werden 200 € in Rechnung gestellt.
In jedem Geschoss befinden sich Fluchtpläne. Im Brandfall folgen Sie bitte den angegebenen Wegen bzw. den Anweisungen des Personals.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertrags-verhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Dessau-Roßlau.
12. Passus zur Wirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gelten im
Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.